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Entrümpelungen.net

Sondernutzungserlaubnis

Kurz gesagt: Eine Sondernutzungserlaubnis ist die behördliche Genehmigung, öffentlichen Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus zu nutzen, etwa für das Aufstellen eines Containers.

Öffentliche Straßen dürfen grundsätzlich im Rahmen des Gemeingebrauchs genutzt werden, also zum Verkehr. Wer sie darüber hinaus nutzt, etwa durch Container, Gerüste oder Baustellenmaterial, benötigt in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis. Die Grundlagen finden sich im Straßenrecht von Bund und Ländern, zuständig sind meist Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt beziehungsweise der Straßenbaulastträger.

Für Entrümpelungen ist das relevant, wenn ein Container oder ein Entrümpelungsfahrzeug nicht auf dem eigenen Grundstück stehen kann. Der Antrag nennt Ort, Dauer, Größe und Art der Absicherung. Üblich sind Auflagen zu Warnbeleuchtung, Absperrung, Sichtbarkeit und Mindestabständen zum fließenden Verkehr. Je nach Kommune fallen Gebühren und Bearbeitungszeiten an.

Containerdienste übernehmen die Antragstellung teilweise für ihre Kunden, rechtlich verantwortlich bleibt aber der Veranlasser. Wer ohne Erlaubnis auf öffentlichem Grund aufstellt, riskiert Bußgeld und die Anordnung zur Entfernung. Beantragen Sie die Erlaubnis rechtzeitig, damit der Container zum Räumungstermin stehen darf, denn Genehmigungsfristen können länger als einige Tage dauern. Kosten und Dauer unterscheiden sich je nach Kommune stark, deshalb empfiehlt sich ein Anruf beim zuständigen Amt vor der Containerbestellung.

Rechtsgrundlage/Quelle: Straßenrecht der Länder, § 45 StVO

Verwandte Begriffe

  • Containerdienst – Ein Containerdienst stellt Mulden oder Container bereit, holt sie gefüllt ab und führt den Inhalt der Entsorgung oder Verwertung zu.
  • Absetzmulde – Eine Absetzmulde ist ein offener Metallbehälter mit mehreren Kubikmetern Fassungsvermögen, der per Absetzkipper abgestellt und abgeholt wird.
  • Abrollcontainer – Ein Abrollcontainer ist ein großer, per Abrollkipper transportierter Container für große Abfallmengen, etwa bei Gewerbeauflösungen oder Großbaustellen.
  • Kubikmeter (Schüttvolumen) – Der Kubikmeter ist die gängige Volumeneinheit bei Entrümpelung und Containerbestellung; ein Kubikmeter entspricht 1.000 Litern Schüttvolumen.

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