Antiquitäten
Kurz gesagt: Antiquitäten sind alte Kunst- und Gebrauchsgegenstände von kulturellem oder sammlerischem Wert; als Faustregel gelten Gegenstände ab etwa 100 Jahren Alter.
Als Antiquitäten bezeichnet man gewöhnlich handwerklich gefertigte Möbel, Kunstgegenstände, Schmuck, Uhren oder Gebrauchsgegenstände, die mindestens etwa 100 Jahre alt sind. Eine verbindliche, einheitliche Definition gibt es im Handel nicht, im Zollrecht dient die Altersgrenze von 100 Jahren als Orientierung. Alter allein bestimmt den Wert nicht: Zustand, Herkunft, Seltenheit und Nachfrage sind entscheidend.
In Haushaltsauflösungen werden Antiquitäten oft unterschätzt, weil sie unscheinbar wirken oder verstaubt sind. Vor einer Entsorgung sollten ungewöhnliche Möbel, Porzellan mit Marken, Gemälde, Silber oder Teppiche begutachtet werden. Eine Einschätzung bieten Antiquare, Auktionshäuser und öffentlich bestellte Sachverständige. Dokumente wie Rechnungen oder Zertifikate erhöhen die Nachvollziehbarkeit.
Beim Verkauf oder bei der Ausfuhr sind rechtliche Vorgaben zu beachten, etwa des Kulturgutschutzgesetzes oder des Artenschutzes bei Gegenständen aus Elfenbein oder Schildpatt. Auch bei Waffen oder Militaria bestehen Auflagen. Antiquitäten gehören nicht in den Sperrmüll. Wer unsicher ist, fragt vorher nach und lässt sich schriftlich bestätigen, welche Gegenstände ein Betrieb übernimmt und zu welchem Wert.
Rechtsgrundlage/Quelle: Kulturgutschutzgesetz (KGSG)
Verwandte Begriffe
- Ankauf – Beim Ankauf erwirbt ein Händler oder Betrieb gebrauchte Gegenstände aus einer Auflösung, etwa Möbel, Schmuck, Münzen oder Antiquitäten, und zahlt dafür oder verrechnet den Wert.
- Wertanrechnung – Bei der Wertanrechnung mindert der Betrieb den Auftragspreis um den Wert verwertbarer Gegenstände, die er aus der Auflösung übernimmt.
- Haushaltsauflösung – Eine Haushaltsauflösung ist die vollständige Räumung eines Haushalts mit Sortierung, Verwertung und Entsorgung des gesamten Inventars, meist nach Todesfall, Umzug ins Heim oder Auswanderung.
- Nachlass – Der Nachlass ist das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten, die mit dem Tod einer Person auf die Erben übergehen.
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