Elektroaltgerät
Kurz gesagt: Ein Elektroaltgerät ist ein ausgedientes Elektro- oder Elektronikgerät, das getrennt vom Hausmüll gesammelt und über zertifizierte Wege recycelt werden muss.
Elektroaltgeräte sind ausgediente Geräte, die mit Strom, Batterien oder Akkus betrieben werden, zum Beispiel Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher, Computer, Handys, Elektrowerkzeuge und Leuchtmittel. Sie enthalten verwertbare Metalle, aber auch Schadstoffe wie Quecksilber oder Flammschutzmittel und dürfen deshalb nicht in Restmüll oder Sperrmüll.
Rechtsgrundlage ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Private Haushalte können Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Bestimmte Händler müssen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls zurücknehmen, etwa beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts oder bei kleinen Geräten in Geschäften mit großer Verkaufsfläche. Gekennzeichnet sind Geräte mit der durchgestrichenen Mülltonne.
In Entrümpelungen fallen Elektroaltgeräte fast immer an, vom Röhrenfernseher bis zur alten Küchenmaschine. Bei Kühlgeräten ist wichtig, dass der Kältekreislauf unbeschädigt bleibt, weil darin Kältemittel enthalten sind. Personenbezogene Daten auf Computern, Handys und Festplatten sollten vor der Abgabe gelöscht werden. Seriöse Betriebe geben Elektrogeräte an zugelassene Erstbehandlungsanlagen weiter. Gerätekennzeichnung, Typenschild und Wertstoffhof-Annahmeliste helfen bei der Zuordnung, wenn unklar ist, ob ein Gegenstand als Elektroaltgerät gilt.
Rechtsgrundlage/Quelle: ElektroG
Verwandte Begriffe
- ElektroG – Das ElektroG regelt Rücknahme, Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Deutschland und setzt EU-Vorgaben um.
- Wertstoffhof – Ein Wertstoffhof ist eine kommunale oder beauftragte Annahmestelle, an der Haushalte Wertstoffe, Sperrmüll und Problemstoffe getrennt abgeben können.
- Batterierücknahme – Verbraucher können gebrauchte Batterien und Akkus kostenlos im Handel und an kommunalen Sammelstellen abgeben; sie gehören nie in Restmüll.
- Leuchtstoffröhre – Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber und gelten als Elektroaltgeräte, die über Wertstoffhof oder Handel zurückzugeben sind.
- Entsorgungsfachbetrieb – Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifizierter Betrieb, der Abfälle fachgerecht sammelt, befördert oder behandelt.
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