Entsorgungsfachbetrieb
Kurz gesagt: Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifizierter Betrieb, der Abfälle fachgerecht sammelt, befördert oder behandelt.
Entsorgungsfachbetriebe sind Unternehmen, die nach § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) von einer technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft zertifiziert werden. Geprüft werden unter anderem Fachkunde, Zuverlässigkeit, Organisation und technische Ausstattung. Zertifizierte Betriebe dürfen das Überwachungszeichen führen.
Eine Zertifizierung ist ein Qualitätsmerkmal, aber nicht für jede Entrümpelung gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht kann sie bei bestimmten Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen oder in besonderen Verfahren werden. Unabhängig davon müssen gewerbliche Abfallbeförderer ihre Tätigkeit anzeigen oder erlaubt haben. Auftraggeber können nach Zertifikaten oder Anzeigebestätigung fragen.
Ein Beispiel: Bei einer Wohnungsauflösung mit Schadstoffen, Elektrogeräten und größeren Mengen Altholz bietet ein zertifizierter Betrieb Dokumentation und klare Entsorgungswege. Zertifikate sind zeitlich befristet, daher lohnt der Blick auf das Gültigkeitsdatum. Ein Zertifikat ersetzt jedoch weder Besichtigung noch schriftliches Angebot. Prüfen Sie auch, ob der Betrieb ausdrücklich für die benötigte Abfallart zertifiziert ist, denn Zertifikate gelten jeweils nur für bestimmte Tätigkeiten und Abfallarten.
Rechtsgrundlage/Quelle: § 56 KrWG, EfbV
Verwandte Begriffe
- Kreislaufwirtschaftsgesetz – Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale deutsche Abfallgesetz und legt Abfallhierarchie, Pflichten von Erzeugern und Entsorgern sowie Überwachung fest.
- Entsorgungsnachweis – Ein Entsorgungsnachweis belegt, dass Abfälle ordnungsgemäß an eine zugelassene Anlage übergeben wurden; bei gefährlichen Abfällen ist er gesetzlich vorgeschrieben.
- Containerdienst – Ein Containerdienst stellt Mulden oder Container bereit, holt sie gefüllt ab und führt den Inhalt der Entsorgung oder Verwertung zu.
- Sondermüll (Problemabfall) – Sondermüll, im Haushalt meist Problemabfall oder Schadstoff genannt, sind Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften wie Farben, Lösemittel oder Chemikalien, die getrennt entsorgt werden müssen.
- Festpreisangebot – Ein Festpreisangebot nennt nach Besichtigung einen verbindlichen Gesamtpreis für einen klar beschriebenen Leistungsumfang, ohne Abrechnung nach Aufwand.
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