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Entrümpelungen.net

Sondermüll (Problemabfall)

Kurz gesagt: Sondermüll, im Haushalt meist Problemabfall oder Schadstoff genannt, sind Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften wie Farben, Lösemittel oder Chemikalien, die getrennt entsorgt werden müssen.

Unter Sondermüll fasst man umgangssprachlich Abfälle zusammen, die Mensch oder Umwelt gefährden können. Rechtlich spricht man von gefährlichen Abfällen, die im Abfallverzeichnis mit einem Sternchen gekennzeichnet sind. Aus privaten Haushalten stammende Mengen heißen meist Problemabfall oder Schadstoffe. Dazu gehören Lösemittel, Farb- und Lackreste, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Laugen, Spraydosen mit Inhalt und Quecksilberthermometer.

Diese Stoffe gehören weder in Restmüll noch in Abfluss oder Toilette. Private Haushalte können kleine Mengen an Schadstoffmobilen oder Schadstoffsammelstellen der Kommune abgeben. Wichtig: Originalbehälter verwenden, nichts mischen und gut verschlossen transportieren. Bei Unklarheit hilft der Blick auf Gefahrensymbole oder Sicherheitsdatenblatt.

In Kellern, Garagen und Werkstätten finden sich häufig ganze Regale mit Altlasten. Entrümpelungsbetriebe dürfen solche Abfälle nur mit der entsprechenden Erlaubnis oder Anzeige befördern und müssen sie getrennt an geeignete Annahmestellen weitergeben. Bei größeren Mengen oder unbekannten Stoffen ist ein spezialisierter Entsorgungsfachbetrieb notwendig. Eine Mitnahme in den Haushaltsmüll wäre in jedem Fall unzulässig, selbst bei kleinen Restmengen, weil die Stoffe Müllfahrzeuge, Personal und Umwelt gefährden können.

Rechtsgrundlage/Quelle: Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Verwandte Begriffe

  • Schadstoffmobil – Das Schadstoffmobil ist ein mobiles Sammelfahrzeug der Kommune, das zu festen Terminen haushaltsübliche Mengen an Problemabfällen annimmt.
  • Entsorgungsnachweis – Ein Entsorgungsnachweis belegt, dass Abfälle ordnungsgemäß an eine zugelassene Anlage übergeben wurden; bei gefährlichen Abfällen ist er gesetzlich vorgeschrieben.
  • Gefahrgut – Gefahrgut sind Stoffe und Gegenstände, von denen bei der Beförderung Gefahren ausgehen und die nach ADR und GGVSEB in neun Klassen eingeteilt und besonders behandelt werden.
  • Altöl – Altöl ist gebrauchtes Mineral- oder Syntheseöl, das nach der Altölverordnung nicht vermischt werden darf und beim Verkäufer oder an Sammelstellen abgegeben wird.
  • Entsorgungsfachbetrieb – Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifizierter Betrieb, der Abfälle fachgerecht sammelt, befördert oder behandelt.

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