Gefahrgut
Kurz gesagt: Gefahrgut sind Stoffe und Gegenstände, von denen bei der Beförderung Gefahren ausgehen und die nach ADR und GGVSEB in neun Klassen eingeteilt und besonders behandelt werden.
Als Gefahrgut gelten Stoffe und Gegenstände, die wegen ihrer Eigenschaften beim Transport Risiken für Mensch, Umwelt oder Sachen darstellen. Für die Beförderung auf der Straße gilt das europäische Übereinkommen ADR, in Deutschland umgesetzt durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Es gibt neun Klassen, zum Beispiel explosive Stoffe, Gase, entzündbare Flüssigkeiten, giftige und ätzende Stoffe.
Gefahrgut ist vom Sondermüll begrifflich zu unterscheiden: Sondermüll bezeichnet gefährliche Abfälle nach dem Abfallrecht, Gefahrgut die Einstufung für den Transport. Viele gefährliche Abfälle sind zugleich Gefahrgut, etwa Lösemittel, Säuren oder Gasflaschen. Für den Transport gelten je nach Menge Erleichterungen, bei größeren Mengen sind Kennzeichnung, Fahrzeugausrüstung und Schulung der Fahrer nötig.
Bei Entrümpelungen finden sich Gasflaschen, Feuerwerk, Munition, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel oder Treibstoffe. Solche Gegenstände dürfen nicht im Container landen. Bei Munition und Feuerwerk ist die Polizei oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen. Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Erlaubnis nach § 54 KrWG. Prüfen Sie im Angebot, ob und wie ein Betrieb mit solchen Funden umgeht.
Rechtsgrundlage/Quelle: ADR, GGVSEB
Verwandte Begriffe
- Sondermüll (Problemabfall) – Sondermüll, im Haushalt meist Problemabfall oder Schadstoff genannt, sind Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften wie Farben, Lösemittel oder Chemikalien, die getrennt entsorgt werden müssen.
- Schadstoffmobil – Das Schadstoffmobil ist ein mobiles Sammelfahrzeug der Kommune, das zu festen Terminen haushaltsübliche Mengen an Problemabfällen annimmt.
- Entsorgungsnachweis – Ein Entsorgungsnachweis belegt, dass Abfälle ordnungsgemäß an eine zugelassene Anlage übergeben wurden; bei gefährlichen Abfällen ist er gesetzlich vorgeschrieben.
- Asbest – Asbest ist ein krebserregender Mineralfaserstoff, der in älteren Baumaterialien vorkommt und nur von sachkundigen Fachbetrieben entfernt und entsorgt werden darf.
- Altöl – Altöl ist gebrauchtes Mineral- oder Syntheseöl, das nach der Altölverordnung nicht vermischt werden darf und beim Verkäufer oder an Sammelstellen abgegeben wird.
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