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Entsorgungsnachweis

Kurz gesagt: Ein Entsorgungsnachweis belegt, dass Abfälle ordnungsgemäß an eine zugelassene Anlage übergeben wurden; bei gefährlichen Abfällen ist er gesetzlich vorgeschrieben.

Entsorgungsnachweise dokumentieren den Weg von Abfällen von der Entstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung. Bei gefährlichen Abfällen regelt die Nachweisverordnung (NachwV) ein förmliches Verfahren mit Nachweis- und Begleitscheinen, das elektronisch geführt wird. Für nicht gefährliche Abfälle genügen im Alltag Wiegescheine, Lieferscheine oder Annahmebelege der Anlage.

Für Entrümpelungsaufträge sind Belege besonders wichtig, wenn Schadstoffe, Asbest, alte Mineralwolle oder größere Gewerbeabfälle anfallen. Sie schützen den Auftraggeber, falls Abfälle später illegal abgelagert werden, denn die Verantwortung als Abfallerzeuger endet nicht automatisch mit der Beauftragung. Ein seriöser Betrieb nennt auf Anfrage die Annahmestellen und stellt Belege bereit.

Praktischer Hinweis: Lassen Sie sich im Angebot festhalten, welche Nachweise geliefert werden. Bei Gewerbeauflösungen ist die Dokumentation nach der Gewerbeabfallverordnung ohnehin Pflicht und kann von Behörden kontrolliert werden. Die Aufbewahrungsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Rechtsgrundlage, häufig mehrere Jahre. Ein vollständiger Beleg nennt meist Datum, Abfallart, Menge, Annahmestelle und den Namen des Beförderers, und er sollte zum Auftrag zugeordnet aufbewahrt werden.

Rechtsgrundlage/Quelle: NachwV

Verwandte Begriffe

  • Entsorgungsfachbetrieb – Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifizierter Betrieb, der Abfälle fachgerecht sammelt, befördert oder behandelt.
  • GewAbfV – Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle und von Bau- und Abbruchabfällen zur Getrenntsammlung, Vorbehandlung und Dokumentation.
  • Sondermüll (Problemabfall) – Sondermüll, im Haushalt meist Problemabfall oder Schadstoff genannt, sind Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften wie Farben, Lösemittel oder Chemikalien, die getrennt entsorgt werden müssen.
  • Asbest – Asbest ist ein krebserregender Mineralfaserstoff, der in älteren Baumaterialien vorkommt und nur von sachkundigen Fachbetrieben entfernt und entsorgt werden darf.
  • Gefahrgut – Gefahrgut sind Stoffe und Gegenstände, von denen bei der Beförderung Gefahren ausgehen und die nach ADR und GGVSEB in neun Klassen eingeteilt und besonders behandelt werden.

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