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Entrümpelungen.net

Asbest

Kurz gesagt: Asbest ist ein krebserregender Mineralfaserstoff, der in älteren Baumaterialien vorkommt und nur von sachkundigen Fachbetrieben entfernt und entsorgt werden darf.

Asbest ist eine Gruppe faseriger Minerale, die früher wegen Hitzebeständigkeit und Stabilität vielfach verbaut wurden. Eingeatmete Fasern können schwere Erkrankungen wie Lungenkrebs und Mesotheliom verursachen. In Deutschland sind Herstellung und Verwendung seit 1993 verboten, EU-weit gilt ein Verbot seit 2005. In Gebäuden aus der Zeit davor kann Asbest weiterhin vorkommen, etwa in Faserzementplatten, Dachwellplatten, Bodenbelägen, Klebern, Spachtelmassen oder alten Nachtspeicheröfen.

Gefahr besteht vor allem, wenn Material bearbeitet, gebohrt, gebrochen oder beschädigt wird und Fasern freigesetzt werden. Bei Verdacht dürfen Laien nichts anfassen. Eine Probe kann ein akkreditiertes Labor untersuchen. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien unterliegen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 und erfordern Sachkunde und Anzeige bei der zuständigen Behörde.

Asbesthaltige Abfälle sind gefährliche Abfälle, die staubdicht verpackt, gekennzeichnet und über zugelassene Annahmestellen entsorgt werden müssen. Bei Entrümpelungen und Kellerräumungen taucht der Verdacht oft bei Dachplatten, Bodenplatten oder Rohrverkleidungen auf. Stellen Sie bei Verdacht die Arbeiten ein und beauftragen Sie einen Fachbetrieb. Private Haushalte sollten Asbest nicht selbst zum Wertstoffhof bringen, ohne Vorgaben der Kommune zu prüfen.

Rechtsgrundlage/Quelle: Gefahrstoffverordnung, TRGS 519

Verwandte Begriffe

  • Gefahrgut – Gefahrgut sind Stoffe und Gegenstände, von denen bei der Beförderung Gefahren ausgehen und die nach ADR und GGVSEB in neun Klassen eingeteilt und besonders behandelt werden.
  • Sondermüll (Problemabfall) – Sondermüll, im Haushalt meist Problemabfall oder Schadstoff genannt, sind Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften wie Farben, Lösemittel oder Chemikalien, die getrennt entsorgt werden müssen.
  • Mineralwolle (alt) – Alte Mineralwolle, vor etwa dem Jahr 2000 hergestellt, kann krebserzeugende Fasern enthalten und gilt als gefährlicher Abfall, der besondere Verpackung erfordert.
  • Entkernung – Bei einer Entkernung werden nichttragende Einbauten, Bodenbeläge, Installationen und Verkleidungen eines Gebäudes oder Gebäudeteils bis auf den Rohbau zurückgebaut.
  • Entsorgungsnachweis – Ein Entsorgungsnachweis belegt, dass Abfälle ordnungsgemäß an eine zugelassene Anlage übergeben wurden; bei gefährlichen Abfällen ist er gesetzlich vorgeschrieben.

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