Zum Inhalt
Entrümpelungen.net

Entkernung

Kurz gesagt: Bei einer Entkernung werden nichttragende Einbauten, Bodenbeläge, Installationen und Verkleidungen eines Gebäudes oder Gebäudeteils bis auf den Rohbau zurückgebaut.

Entkernung bezeichnet den Rückbau aller nichttragenden Ausbauten eines Gebäudes oder einer Etage. Dazu zählen Trennwände, Decken, Bodenbeläge, Türen, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie Verkleidungen. Das Ziel ist der Rohbau, um das Objekt anschließend zu sanieren, umzubauen oder abzureißen. Tragende Bauteile bleiben unberührt.

Vor Beginn müssen Statik und mögliche Schadstoffe geklärt werden. Insbesondere in Gebäuden vor den 1990er Jahren sind Asbest, alte Mineralwolle, PAK-haltige Kleber oder Holzschutzmittel möglich. Eine Schadstofferkundung ist Standard, bei Funden gelten Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln, die Arbeiten nur durch sachkundige Fachbetriebe erlauben. Strom, Wasser und Gas sind vorher abzuschalten.

Die anfallenden Abfälle müssen nach Fraktionen getrennt werden, zum Beispiel Holz, Metall, Bauschutt, Gips und Kunststoffe. Für Gewerbe gelten die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung. Bei Büro- und Gewerbeauflösungen geht die Entkernung oft der Räumung voraus oder folgt ihr. Genehmigungen können erforderlich sein, etwa bei Eingriffen in denkmalgeschützte Gebäude oder bei Änderungen der Bausubstanz.

Rechtsgrundlage/Quelle: Gefahrstoffverordnung, TRGS 519

Verwandte Begriffe

  • Demontage – Demontage heißt, fest verbaute oder zusammengesetzte Gegenstände wie Einbauküchen, Regale oder Lampen fachgerecht abzubauen, damit sie transportiert oder entsorgt werden können.
  • Asbest – Asbest ist ein krebserregender Mineralfaserstoff, der in älteren Baumaterialien vorkommt und nur von sachkundigen Fachbetrieben entfernt und entsorgt werden darf.
  • Mineralwolle (alt) – Alte Mineralwolle, vor etwa dem Jahr 2000 hergestellt, kann krebserzeugende Fasern enthalten und gilt als gefährlicher Abfall, der besondere Verpackung erfordert.
  • Bauschutt – Bauschutt ist mineralischer Abfall aus Abbruch und Umbau, etwa Beton, Ziegel, Fliesen und Mörtel, der getrennt von Hausmüll und Sperrmüll entsorgt wird.
  • GewAbfV – Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle und von Bau- und Abbruchabfällen zur Getrenntsammlung, Vorbehandlung und Dokumentation.

Weiter in der Praxis