Bauschutt
Kurz gesagt: Bauschutt ist mineralischer Abfall aus Abbruch und Umbau, etwa Beton, Ziegel, Fliesen und Mörtel, der getrennt von Hausmüll und Sperrmüll entsorgt wird.
Bauschutt besteht aus mineralischen Baustoffen, die bei Abbruch, Umbau oder Renovierung anfallen, zum Beispiel Beton, Ziegel, Mauerwerk, Fliesen, Putz und Keramik. Er ist kein Hausmüll und gehört weder in die Restmülltonne noch zum Sperrmüll. Im Abfallverzeichnis sind die Abfälle den Schlüsseln der Gruppe 17 zugeordnet.
Sauberer, sortenreiner Bauschutt lässt sich aufbereiten und als Recycling-Baustoff, etwa im Straßenbau, wiederverwenden. Vermischt mit Holz, Kunststoff, Gips oder Dämmstoffen steigen Aufwand und Entsorgungskosten. Besondere Vorsicht ist bei Altbauten geboten, weil Bauschutt Asbest oder andere Schadstoffe enthalten kann.
Viele Wertstoffhöfe nehmen kleine Mengen aus privaten Haushalten gegen Gebühr an, größere Mengen gehen in Mulden oder Container. Bei Entrümpelungen fällt Bauschutt zum Beispiel beim Rückbau von Kellertrennwänden, Fliesen oder Mauerresten an. Für Gewerbe gilt die Gewerbeabfallverordnung mit Getrennthaltungspflichten für Bau- und Abbruchabfälle. Im Zweifel sollte vor der Anlieferung die Annahmestelle gefragt werden, welche Fraktionen zulässig sind.
Rechtsgrundlage/Quelle: Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), GewAbfV
Verwandte Begriffe
- Containerdienst – Ein Containerdienst stellt Mulden oder Container bereit, holt sie gefüllt ab und führt den Inhalt der Entsorgung oder Verwertung zu.
- Absetzmulde – Eine Absetzmulde ist ein offener Metallbehälter mit mehreren Kubikmetern Fassungsvermögen, der per Absetzkipper abgestellt und abgeholt wird.
- Asbest – Asbest ist ein krebserregender Mineralfaserstoff, der in älteren Baumaterialien vorkommt und nur von sachkundigen Fachbetrieben entfernt und entsorgt werden darf.
- GewAbfV – Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle und von Bau- und Abbruchabfällen zur Getrenntsammlung, Vorbehandlung und Dokumentation.
- Entkernung – Bei einer Entkernung werden nichttragende Einbauten, Bodenbeläge, Installationen und Verkleidungen eines Gebäudes oder Gebäudeteils bis auf den Rohbau zurückgebaut.
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