Zum Inhalt
Entrümpelungen.net

GewAbfV

Kurz gesagt: Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle und von Bau- und Abbruchabfällen zur Getrenntsammlung, Vorbehandlung und Dokumentation.

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) konkretisiert das Kreislaufwirtschaftsgesetz für gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle. Ziel ist, mehr Material hochwertig zu recyceln. Erzeuger und Besitzer müssen bestimmte Fraktionen getrennt sammeln, darunter Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle. Bei Bau- und Abbruchabfällen kommen unter anderem Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Dämmmaterial oder Gips hinzu.

Kann nicht getrennt werden, weil es technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, müssen die gemischten Abfälle einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden, die eine vorgegebene Sortierquote einhält. Die Entscheidung ist zu dokumentieren, etwa mit Fotos, Lieferscheinen und Wiegebelegen. Die Dokumentation muss auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden.

Für Entrümpelungsbetriebe bei Gewerbe-, Büro- und Praxisauflösungen bedeutet das organisatorischen Aufwand: Container werden oft nach Fraktionen gestellt, und Nachweise sind aufzubewahren. Auftraggeber können nach dem Entsorgungsweg und den Belegen fragen. Der genaue Pflichtenumfang ergibt sich aus dem aktuellen Verordnungstext. Behörden können Dokumentation und Nachweise stichprobenartig prüfen, daher sollten Unterlagen vollständig und geordnet aufbewahrt werden.

Rechtsgrundlage/Quelle: GewAbfV

Verwandte Begriffe

  • Gewerbeabfall – Gewerbeabfall sind Abfälle aus Betrieben, Büros und Praxen, die nach der Gewerbeabfallverordnung getrennt gesammelt, dokumentiert und verwertet werden müssen.
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz – Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale deutsche Abfallgesetz und legt Abfallhierarchie, Pflichten von Erzeugern und Entsorgern sowie Überwachung fest.
  • Entsorgungsnachweis – Ein Entsorgungsnachweis belegt, dass Abfälle ordnungsgemäß an eine zugelassene Anlage übergeben wurden; bei gefährlichen Abfällen ist er gesetzlich vorgeschrieben.
  • Bauschutt – Bauschutt ist mineralischer Abfall aus Abbruch und Umbau, etwa Beton, Ziegel, Fliesen und Mörtel, der getrennt von Hausmüll und Sperrmüll entsorgt wird.
  • Abfallhierarchie – Die Abfallhierarchie legt in fünf Stufen fest, welche Maßnahmen Vorrang haben: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung.

Weiter in der Praxis