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Abfallhierarchie

Kurz gesagt: Die Abfallhierarchie legt in fünf Stufen fest, welche Maßnahmen Vorrang haben: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung.

Die Abfallhierarchie ist in § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes festgelegt und gibt eine Rangfolge für den Umgang mit Abfällen vor. Oberste Stufe ist die Vermeidung. Danach folgen die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die sonstige Verwertung, insbesondere die energetische Verwertung und Verfüllung, und zuletzt die Beseitigung, etwa durch Deponierung oder Verbrennung ohne Energienutzung.

Die Rangfolge ist verbindlich, aber nicht starr. Abweichungen sind zulässig, wenn eine andere Maßnahme den Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung von Lebenszyklus, technischer Machbarkeit und wirtschaftlicher Zumutbarkeit besser gewährleistet. Entscheidend ist also, den jeweils besten praktikablen Weg zu wählen.

Bei der Entrümpelung bedeutet das: Zuerst prüfen, welche Gegenstände weiter nutzbar sind, und sie spenden, verkaufen oder verschenken. Danach stoffliche Verwertung durch Trennung von Metall, Holz, Papier, Glas und Elektrogeräten. Erst was übrig bleibt, geht in die energetische Verwertung oder Beseitigung. Seriöse Betriebe arbeiten nach diesem Prinzip und können ihren Entsorgungsweg darlegen.

Rechtsgrundlage/Quelle: § 6 KrWG

Verwandte Begriffe

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz – Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale deutsche Abfallgesetz und legt Abfallhierarchie, Pflichten von Erzeugern und Entsorgern sowie Überwachung fest.
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung – Vorbereitung zur Wiederverwendung umfasst Prüfung, Reinigung oder Reparatur von Abfällen, sodass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder als Produkt genutzt werden können.
  • Kreislaufwirtschaft – Kreislaufwirtschaft bezeichnet ein Wirtschaftsmodell, in dem Produkte und Rohstoffe möglichst lange genutzt, repariert, wiederverwendet und recycelt werden.
  • Upcycling – Upcycling bedeutet, aus Abfall oder gebrauchten Gegenständen neue Produkte höherer Wertigkeit herzustellen, ohne das Material vorher zu zerstören.
  • Restmüll – Restmüll ist der Teil des Hausmülls, der weder Wertstoff noch Bioabfall noch Schadstoff ist und in der grauen oder schwarzen Tonne gesammelt wird.

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