Zum Inhalt
Entrümpelungen.net

Restmüll

Kurz gesagt: Restmüll ist der Teil des Hausmülls, der weder Wertstoff noch Bioabfall noch Schadstoff ist und in der grauen oder schwarzen Tonne gesammelt wird.

Restmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die nicht getrennt verwertet werden können, beispielsweise verschmutzte Verpackungen, Hygieneartikel, Kehricht, Zigarettenreste oder kaputte Alltagsgegenstände. Er wird in der Restmülltonne gesammelt und in der Regel in Müllverbrennungsanlagen thermisch behandelt, wobei Energie gewonnen wird.

Seit dem 1. Juni 2005 dürfen unbehandelte Siedlungsabfälle in Deutschland nicht mehr deponiert werden. Restmüll muss deshalb vorbehandelt werden. Was als Restmüll gilt, hängt vom Trennsystem vor Ort ab. Altpapier, Glas, Leichtverpackungen, Bioabfall, Elektrogeräte und Schadstoffe gehören nicht hinein.

In Entrümpelungen entsteht häufig viel gemischter Abfall, der sich nicht auf die Restmülltonne beschränkt. Möbel, Elektrogeräte oder Textilien müssen eigene Wege nehmen. Falsch befüllte Tonnen führen zu Gebühren oder zur Nichtleerung. Wer eine Wohnung räumt, sollte daher zuerst Wertstoffe, Elektrogeräte und Schadstoffe aussortieren und nur den verbleibenden Rest dem Restmüll zuführen oder dem Containerdienst übergeben. Fragen Sie bei Unsicherheit die kommunale Abfallberatung, welche Gegenstände in Ihrer Region noch in die Restmülltonne gehören dürfen.

Rechtsgrundlage/Quelle: Deponieverordnung, kommunale Abfallsatzung

Verwandte Begriffe

  • Sperrmüll – Sperrmüll sind sperrige Haushaltsgegenstände wie Möbel oder Matratzen, die nicht in die Restmülltonne passen und von der Kommune gesondert abgeholt oder angenommen werden.
  • Gewerbeabfall – Gewerbeabfall sind Abfälle aus Betrieben, Büros und Praxen, die nach der Gewerbeabfallverordnung getrennt gesammelt, dokumentiert und verwertet werden müssen.
  • Wertstoffhof – Ein Wertstoffhof ist eine kommunale oder beauftragte Annahmestelle, an der Haushalte Wertstoffe, Sperrmüll und Problemstoffe getrennt abgeben können.
  • Abfallhierarchie – Die Abfallhierarchie legt in fünf Stufen fest, welche Maßnahmen Vorrang haben: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung.

Weiter in der Praxis