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Gewerbeabfall

Kurz gesagt: Gewerbeabfall sind Abfälle aus Betrieben, Büros und Praxen, die nach der Gewerbeabfallverordnung getrennt gesammelt, dokumentiert und verwertet werden müssen.

Gewerbeabfälle fallen in Unternehmen, Geschäften, Büros, Praxen und Handwerksbetrieben an. Dazu zählen gewerbliche Siedlungsabfälle, die dem Hausmüll ähneln, sowie Bau- und Abbruchabfälle. Für sie gilt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die Getrenntsammlung und Verwertung vorschreibt. Wer solche Abfälle erzeugt, ist Abfallerzeuger und trägt die Verantwortung für den korrekten Entsorgungsweg.

Bei einer Büro- oder Geschäftsauflösung entsteht Gewerbeabfall in großer Menge: Möbel, Elektronik, Akten, Verpackungen, Regale und Bodenbeläge. Die Abfälle müssen nach Fraktionen getrennt werden, etwa Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz und Textilien. Ausnahmen sind nur bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit zulässig und müssen dokumentiert werden.

Die Dokumentation ist entscheidend: Lieferscheine, Wiegescheine und Entsorgungsnachweise belegen, wohin die Abfälle gingen. Behörden können diese Unterlagen anfordern. Wer eine Gewerbeauflösung beauftragt, sollte sich vom Betrieb schriftlich bestätigen lassen, dass die Entsorgung nach GewAbfV erfolgt. Aktenvernichtung erfordert zusätzlich datenschutzkonforme Verfahren. Wer sich unsicher ist, ob ein Abfall als gewerblich gilt, klärt dies mit der zuständigen Abfallbehörde oder der Industrie- und Handelskammer.

Rechtsgrundlage/Quelle: GewAbfV

Verwandte Begriffe

  • GewAbfV – Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle und von Bau- und Abbruchabfällen zur Getrenntsammlung, Vorbehandlung und Dokumentation.
  • Entsorgungsnachweis – Ein Entsorgungsnachweis belegt, dass Abfälle ordnungsgemäß an eine zugelassene Anlage übergeben wurden; bei gefährlichen Abfällen ist er gesetzlich vorgeschrieben.
  • Aktenvernichtung – Aktenvernichtung ist die datenschutzkonforme Zerstörung von Papierunterlagen und Datenträgern, bei Büro- und Nachlassauflösungen oft nach DIN 66399.
  • Containerdienst – Ein Containerdienst stellt Mulden oder Container bereit, holt sie gefüllt ab und führt den Inhalt der Entsorgung oder Verwertung zu.
  • Bauschutt – Bauschutt ist mineralischer Abfall aus Abbruch und Umbau, etwa Beton, Ziegel, Fliesen und Mörtel, der getrennt von Hausmüll und Sperrmüll entsorgt wird.

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