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Kreislaufwirtschaftsgesetz

Kurz gesagt: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale deutsche Abfallgesetz und legt Abfallhierarchie, Pflichten von Erzeugern und Entsorgern sowie Überwachung fest.

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, kurz Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), gilt in seiner heutigen Fassung seit dem 1. Juni 2012. Es setzt die europäische Abfallrahmenrichtlinie um. Zentral sind der Abfallbegriff in § 3, die fünfstufige Abfallhierarchie in § 6 sowie Regeln zur Getrenntsammlung, zu Entsorgungsfachbetrieben und zur Beförderung von Abfällen.

Für die Praxis wichtig: Wer sich eines Gegenstands entledigt oder entledigen muss, erzeugt Abfall und ist für den ordnungsgemäßen Entsorgungsweg verantwortlich. Gewerbliche Sammler und Beförderer von Abfällen müssen ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen, für gefährliche Abfälle ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG nötig. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden.

Bei einer Entrümpelung heißt das konkret: Vorrang haben Vermeidung und Wiederverwendung, dann Recycling, dann sonstige Verwertung, zuletzt Beseitigung. Auftraggeber sollten sich bestätigen lassen, dass der beauftragte Betrieb Abfälle rechtmäßig befördert und entsorgt. Ergänzend gelten Verordnungen wie GewAbfV, AltholzV, NachwV und ElektroG.

Rechtsgrundlage/Quelle: KrWG

Verwandte Begriffe

  • Abfallhierarchie – Die Abfallhierarchie legt in fünf Stufen fest, welche Maßnahmen Vorrang haben: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung.
  • Kreislaufwirtschaft – Kreislaufwirtschaft bezeichnet ein Wirtschaftsmodell, in dem Produkte und Rohstoffe möglichst lange genutzt, repariert, wiederverwendet und recycelt werden.
  • Entsorgungsfachbetrieb – Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifizierter Betrieb, der Abfälle fachgerecht sammelt, befördert oder behandelt.
  • Entsorgungsnachweis – Ein Entsorgungsnachweis belegt, dass Abfälle ordnungsgemäß an eine zugelassene Anlage übergeben wurden; bei gefährlichen Abfällen ist er gesetzlich vorgeschrieben.
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung – Vorbereitung zur Wiederverwendung umfasst Prüfung, Reinigung oder Reparatur von Abfällen, sodass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder als Produkt genutzt werden können.

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