Vorbereitung zur Wiederverwendung
Kurz gesagt: Vorbereitung zur Wiederverwendung umfasst Prüfung, Reinigung oder Reparatur von Abfällen, sodass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder als Produkt genutzt werden können.
Die Vorbereitung zur Wiederverwendung ist die zweite Stufe der Abfallhierarchie. Gemeint sind Verfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, durch die Erzeugnisse oder Bestandteile, die zu Abfall geworden sind, so hergerichtet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder für den ursprünglichen Zweck verwendet werden können. Die Definition findet sich in § 3 KrWG.
Typische Beispiele sind Reparaturcafés, Gebrauchtwarenkaufhäuser, Möbelbörsen und Aufarbeitungswerkstätten für Elektrogeräte. Aus einer Entrümpelung werden brauchbare Möbel entnommen, gereinigt und ausgebessert und dann weiterverkauft. Das spart Ressourcen und Entsorgungskosten und fördert zugleich soziale Angebote.
Für die Praxis wichtig: Der Gegenstand muss dafür geeignet sein, also vollständig, sauber und sicher. Elektrogeräte sollten geprüft werden, bevor sie weitergegeben werden. Kommunen und Entsorger fördern teilweise Re-Use-Konzepte, bei denen am Wertstoffhof Gegenstände aussortiert werden. Wer vor der Entrümpelung Gebrauchtes bereitlegt, erleichtert die Weitergabe. Die jeweilige Annahmebereitschaft erfragen Sie bei der Einrichtung vor Ort.
Rechtsgrundlage/Quelle: § 3 KrWG
Verwandte Begriffe
- Abfallhierarchie – Die Abfallhierarchie legt in fünf Stufen fest, welche Maßnahmen Vorrang haben: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung.
- Sozialkaufhaus – Ein Sozialkaufhaus ist ein meist gemeinnütziges Gebrauchtwarenkaufhaus, das gut erhaltene Möbel und Hausrat günstig abgibt und oft Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte betreibt.
- Möbelbörse – Eine Möbelbörse vermittelt oder verkauft gebrauchte Möbel und Hausrat, häufig getragen von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden oder gemeinnützigen Vereinen.
- Upcycling – Upcycling bedeutet, aus Abfall oder gebrauchten Gegenständen neue Produkte höherer Wertigkeit herzustellen, ohne das Material vorher zu zerstören.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz – Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale deutsche Abfallgesetz und legt Abfallhierarchie, Pflichten von Erzeugern und Entsorgern sowie Überwachung fest.
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