Festpreisangebot
Kurz gesagt: Ein Festpreisangebot nennt nach Besichtigung einen verbindlichen Gesamtpreis für einen klar beschriebenen Leistungsumfang, ohne Abrechnung nach Aufwand.
Beim Festpreisangebot legt der Betrieb nach einer Besichtigung einen verbindlichen Gesamtpreis für einen genau beschriebenen Leistungsumfang fest. Das unterscheidet es von der Abrechnung nach Aufwand oder nach Volumen, bei der der Endpreis erst nach der Arbeit feststeht. Für Auftraggeber ist der Festpreis planbar und schützt vor Überraschungen.
Ein sauberes Angebot nennt in Textform Objekt, Etage, Zugang, Leistungsumfang, Entsorgung, Demontagen, Reinigung, Termine und eine mögliche Wertanrechnung. Ebenfalls sollte erkennbar sein, was nicht enthalten ist, zum Beispiel Schadstoffe, Asbest oder Gegenstände, die nachträglich hinzukommen. Weicht die Wirklichkeit deutlich vom Angebot ab, etwa durch zusätzliche Räume, kann ein Nachtrag verlangt werden, sofern dies vereinbart ist.
Misstrauen ist angebracht bei Angeboten ohne Besichtigung, bei auffallend niedrigen Lockpreisen oder bei Barzahlung ohne Beleg. Holen Sie mehrere Angebote ein, vergleichen Sie den Leistungsumfang und lassen Sie sich Entsorgungsnachweise zusichern. Auf Entrümpelungen.net können Sie über das Anfrageformular mehrere unverbindliche Angebote anfragen. Der Vertrag kommt erst durch Ihre Annahme zustande.
Verwandte Begriffe
- Besichtigung – Die Besichtigung ist der Vor-Ort-Termin, bei dem ein Entrümpelungsbetrieb Menge, Zugang und Besonderheiten prüft, um ein belastbares Angebot zu erstellen.
- Wertanrechnung – Bei der Wertanrechnung mindert der Betrieb den Auftragspreis um den Wert verwertbarer Gegenstände, die er aus der Auflösung übernimmt.
- Kubikmeter (Schüttvolumen) – Der Kubikmeter ist die gängige Volumeneinheit bei Entrümpelung und Containerbestellung; ein Kubikmeter entspricht 1.000 Litern Schüttvolumen.
- Entsorgungsnachweis – Ein Entsorgungsnachweis belegt, dass Abfälle ordnungsgemäß an eine zugelassene Anlage übergeben wurden; bei gefährlichen Abfällen ist er gesetzlich vorgeschrieben.
- Entrümpelung – Entrümpelung bezeichnet das Räumen von Räumen oder Gebäuden von Gegenständen, die nicht mehr benötigt werden, samt fachgerechter Entsorgung oder Verwertung.
Weiter in der Praxis
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