Entrümpelung
Kurz gesagt: Entrümpelung bezeichnet das Räumen von Räumen oder Gebäuden von Gegenständen, die nicht mehr benötigt werden, samt fachgerechter Entsorgung oder Verwertung.
Unter Entrümpelung versteht man das vollständige oder teilweise Ausräumen von Wohnungen, Kellern, Dachböden, Garagen oder Gewerbeflächen. Der Begriff umfasst nicht nur das Heraustragen, sondern auch das Sortieren, den Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung oder Verwertung der Gegenstände. Entrümpelung ist von der Haushaltsauflösung abzugrenzen, bei der ein ganzer Haushalt, etwa nach einem Todesfall oder Umzug ins Pflegeheim, aufgelöst wird.
In der Praxis beginnt eine Entrümpelung mit einer Besichtigung, bei der der Betrieb Menge und Art der Gegenstände einschätzt. Danach werden Wertstoffe, Elektrogeräte, Sperrmüll und Problemstoffe getrennt, weil für jede Fraktion andere Entsorgungswege gelten. Ein Beispiel: Beim Räumen eines Kellers fallen häufig alte Farben, Elektrogeräte, Holzmöbel und Restmüll an, die jeweils getrennt abgegeben werden müssen.
Rechtlich gilt jeder Gegenstand, dessen sich der Besitzer entledigen will, als Abfall im Sinne von § 3 KrWG. Damit greifen die Pflichten zur Trennung und Verwertung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Seriöse Betriebe können auf Verlangen Entsorgungsbelege vorlegen.
Rechtsgrundlage/Quelle: § 3 KrWG
Verwandte Begriffe
- Haushaltsauflösung – Eine Haushaltsauflösung ist die vollständige Räumung eines Haushalts mit Sortierung, Verwertung und Entsorgung des gesamten Inventars, meist nach Todesfall, Umzug ins Heim oder Auswanderung.
- Wohnungsauflösung – Bei der Wohnungsauflösung wird eine Wohnung vollständig geräumt und für die Übergabe vorbereitet, zum Beispiel zum Mietende oder nach einem Erbfall.
- Sperrmüll – Sperrmüll sind sperrige Haushaltsgegenstände wie Möbel oder Matratzen, die nicht in die Restmülltonne passen und von der Kommune gesondert abgeholt oder angenommen werden.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz – Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale deutsche Abfallgesetz und legt Abfallhierarchie, Pflichten von Erzeugern und Entsorgern sowie Überwachung fest.
Weiter in der Praxis
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