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Wohnungsauflösung

Kurz gesagt: Bei der Wohnungsauflösung wird eine Wohnung vollständig geräumt und für die Übergabe vorbereitet, zum Beispiel zum Mietende oder nach einem Erbfall.

Die Wohnungsauflösung umfasst das Ausräumen aller beweglichen Gegenstände einer Wohnung einschließlich Keller- und Dachbodenabteil. Sie wird häufig zum Mietende, bei einem Todesfall oder bei einem Verkauf der Immobilie nötig. Je nach Auftrag gehören auch Demontagen, etwa von Einbauküche, Regalen oder Lampen, sowie eine Grobreinigung bis zur besenreinen Übergabe dazu.

Der Begriff überschneidet sich mit der Haushaltsauflösung. Während bei der Haushaltsauflösung der Hausrat im Mittelpunkt steht, betont die Wohnungsauflösung das Ziel, die Räume geleert zu übergeben. Mieter schulden dem Vermieter nach § 546 BGB die Rückgabe der Mietsache. Bleiben Gegenstände zurück, kann der Vermieter Kosten für Räumung und Entsorgung geltend machen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Drei-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ohne Aufzug erfordert mehr Aufwand als eine ebenerdige Wohnung, weil Tragewege und Zeitbedarf steigen. Sinnvoll ist daher eine Besichtigung vor Ort, damit der Betrieb ein belastbares Festpreisangebot abgeben kann. Wertvolle Stücke sollten vorher gesichert werden.

Rechtsgrundlage/Quelle: § 546 BGB

Verwandte Begriffe

  • Haushaltsauflösung – Eine Haushaltsauflösung ist die vollständige Räumung eines Haushalts mit Sortierung, Verwertung und Entsorgung des gesamten Inventars, meist nach Todesfall, Umzug ins Heim oder Auswanderung.
  • Entrümpelung – Entrümpelung bezeichnet das Räumen von Räumen oder Gebäuden von Gegenständen, die nicht mehr benötigt werden, samt fachgerechter Entsorgung oder Verwertung.
  • Mietende – Das Mietende ist der Zeitpunkt, an dem ein Mietverhältnis rechtlich endet; spätestens dann muss die Wohnung geräumt und zurückgegeben sein.
  • Übergabeprotokoll – Das Übergabeprotokoll hält den Zustand einer Wohnung bei Ein- oder Auszug schriftlich fest, einschließlich Mängeln, Zählerständen und übergebener Schlüssel.
  • besenrein – Besenrein heißt: Gegenstände sind entfernt und grober Schmutz ist weggekehrt, die Räume sind aber nicht gründlich gereinigt.

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