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Übergabeprotokoll

Kurz gesagt: Das Übergabeprotokoll hält den Zustand einer Wohnung bei Ein- oder Auszug schriftlich fest, einschließlich Mängeln, Zählerständen und übergebener Schlüssel.

Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand einer Mietsache bei Übergabe oder Rückgabe. Es enthält üblicherweise Datum, Anwesende, Zustand der Räume, Mängel, Zählerstände sowie die Anzahl der übergebenen Schlüssel. Eine gesetzliche Pflicht zum Protokoll besteht nicht, es ist aber das wichtigste Beweismittel bei späteren Streitigkeiten, zum Beispiel um die Kaution.

Bei der Rückgabe sollten Mieter und Vermieter gemeinsam durch die Räume gehen und Schäden, Gebrauchsspuren und noch vorhandene Gegenstände notieren. Fotos mit Datum untermauern die Angaben. Beide Seiten unterschreiben. Wichtig: Vermerke wie besenrein oder Schlüsselübergabe sollten eindeutig formuliert sein. Weigert sich eine Partei zu unterschreiben, kann ein Zeuge hinzugezogen werden.

Für Wohnungsauflösungen ist das Protokoll hilfreich, weil es belegt, dass alle Gegenstände entfernt wurden. Der Entrümpelungsbetrieb kann ergänzend ein Abnahmeprotokoll erstellen. Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach § 548 BGB in sechs Monaten ab Rückgabe, so dass ein sauberes Protokoll später Klarheit schafft.

Rechtsgrundlage/Quelle: § 548 BGB

Verwandte Begriffe

  • besenrein – Besenrein heißt: Gegenstände sind entfernt und grober Schmutz ist weggekehrt, die Räume sind aber nicht gründlich gereinigt.
  • Mietende – Das Mietende ist der Zeitpunkt, an dem ein Mietverhältnis rechtlich endet; spätestens dann muss die Wohnung geräumt und zurückgegeben sein.
  • Kaution – Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, die bei Wohnraum höchstens drei Nettokaltmieten betragen darf und nach Mietende zurückzuzahlen ist.
  • Wohnungsauflösung – Bei der Wohnungsauflösung wird eine Wohnung vollständig geräumt und für die Übergabe vorbereitet, zum Beispiel zum Mietende oder nach einem Erbfall.

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