Zum Inhalt
Entrümpelungen.net

§ 35a EStG

Kurz gesagt: § 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeleistungen und Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt.

§ 35a des Einkommensteuergesetzes ermäßigt die Einkommensteuer für Aufwendungen im eigenen Haushalt. Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Pflege gilt: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Für Handwerkerleistungen, also Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, gilt: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Die Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Voraussetzungen sind eine Rechnung, auf der Arbeitskosten getrennt von Materialkosten ausgewiesen sind, und die Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Die Leistung muss im inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Entrümpelungsleistungen ist die steuerliche Behandlung nicht einheitlich geregelt und hängt davon ab, ob sie im selbst genutzten Haushalt stattfinden und als Dienstleistung oder Handwerkerleistung gelten. Bei Wohnungen, die ein Erbe nie bewohnt hat, ist die Begünstigung in der Regel nicht gegeben. Bewahren Sie Rechnung und Überweisungsbeleg auf und fragen Sie im Zweifel das Finanzamt oder Ihre Steuerberatung. Dieser Eintrag ist keine Steuerberatung.

Rechtsgrundlage/Quelle: § 35a EStG

Verwandte Begriffe

  • Haushaltsnahe Dienstleistung – Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten im Haushalt, die üblicherweise Haushaltsmitglieder erledigen; sie sind unter Bedingungen nach § 35a EStG steuerlich begünstigt.
  • Festpreisangebot – Ein Festpreisangebot nennt nach Besichtigung einen verbindlichen Gesamtpreis für einen klar beschriebenen Leistungsumfang, ohne Abrechnung nach Aufwand.
  • Entrümpelung – Entrümpelung bezeichnet das Räumen von Räumen oder Gebäuden von Gegenständen, die nicht mehr benötigt werden, samt fachgerechter Entsorgung oder Verwertung.
  • Haushaltsauflösung – Eine Haushaltsauflösung ist die vollständige Räumung eines Haushalts mit Sortierung, Verwertung und Entsorgung des gesamten Inventars, meist nach Todesfall, Umzug ins Heim oder Auswanderung.

Weiter in der Praxis