Haushaltsnahe Dienstleistung
Kurz gesagt: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten im Haushalt, die üblicherweise Haushaltsmitglieder erledigen; sie sind unter Bedingungen nach § 35a EStG steuerlich begünstigt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die in einem Haushalt anfallen und sonst üblicherweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden, etwa Reinigung, Gartenpflege oder Pflege- und Betreuungsleistungen. Steuerlich geregelt sind sie in § 35a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes. Dort wird die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen von Handwerkerleistungen nach Absatz 3 unterschieden.
Begünstigt sind 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Materialkosten zählen nicht, ebenso wenig Kosten, die nicht im Haushalt anfallen. Voraussetzung ist eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- und Fahrtkosten und die unbare Zahlung auf das Konto des Dienstleisters. Barzahlung schließt die Förderung aus.
Ob eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung darunterfällt, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob die Leistung im eigenen Haushalt erbracht wird und ob sie als Dienstleistung oder Handwerkerleistung einzustufen ist. Nachlassräumungen für eine Wohnung, die nicht selbst bewohnt wurde, sind regelmäßig kein Haushalt des Steuerpflichtigen. Klären Sie die Anerkennung im Zweifel mit Finanzamt oder Steuerberatung. Dieser Eintrag ist keine Steuerberatung.
Rechtsgrundlage/Quelle: § 35a Abs. 2 EStG
Verwandte Begriffe
- § 35a EStG – § 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeleistungen und Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt.
- Entrümpelung – Entrümpelung bezeichnet das Räumen von Räumen oder Gebäuden von Gegenständen, die nicht mehr benötigt werden, samt fachgerechter Entsorgung oder Verwertung.
- Festpreisangebot – Ein Festpreisangebot nennt nach Besichtigung einen verbindlichen Gesamtpreis für einen klar beschriebenen Leistungsumfang, ohne Abrechnung nach Aufwand.
- Wohnungsauflösung – Bei der Wohnungsauflösung wird eine Wohnung vollständig geräumt und für die Übergabe vorbereitet, zum Beispiel zum Mietende oder nach einem Erbfall.
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