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DIN 66399

Kurz gesagt: Die DIN 66399 ist die Norm für die Vernichtung von Datenträgern und teilt sie in drei Schutzklassen und sieben Sicherheitsstufen ein.

Die DIN 66399 regelt die Vernichtung von Datenträgern in Papier-, Film-, optischer, magnetischer, elektronischer und anderer Form. Sie ersetzt die frühere DIN 32757. Die Norm kennt drei Schutzklassen, die den Schutzbedarf der Daten beschreiben: normal, hoch und sehr hoch. Zusätzlich gibt es sieben Sicherheitsstufen, die die maximale Partikelgröße nach der Vernichtung festlegen. Je höher die Stufe, desto kleiner die Partikel.

Die Datenträgerarten werden mit Buchstaben bezeichnet, etwa P für Papier, F für Film, O für optische Datenträger, T für magnetische Datenträger, H für Festplatten und E für elektronische Datenträger. Eine Angabe wie P-4 bedeutet Papier mit Sicherheitsstufe 4. Welche Stufe angemessen ist, hängt von Art und Sensibilität der Daten ab. Gesundheits-, Personal- und Finanzdaten erfordern in der Regel höhere Stufen als einfache Werbeunterlagen.

Bei Büro- und Praxisauflösungen nutzen Unternehmen die Norm, um ihren Dienstleister auszuwählen und Vernichtungsnachweise zu bewerten. Das Dokument sollte Datum, Menge, Schutzklasse und Sicherheitsstufe benennen. Die Norm selbst ist kein Gesetz, dient aber als anerkannte Orientierung für die datenschutzgerechte Vernichtung nach der DSGVO.

Rechtsgrundlage/Quelle: DIN 66399

Verwandte Begriffe

  • Aktenvernichtung – Aktenvernichtung ist die datenschutzkonforme Zerstörung von Papierunterlagen und Datenträgern, bei Büro- und Nachlassauflösungen oft nach DIN 66399.
  • Gewerbeabfall – Gewerbeabfall sind Abfälle aus Betrieben, Büros und Praxen, die nach der Gewerbeabfallverordnung getrennt gesammelt, dokumentiert und verwertet werden müssen.
  • Entsorgungsnachweis – Ein Entsorgungsnachweis belegt, dass Abfälle ordnungsgemäß an eine zugelassene Anlage übergeben wurden; bei gefährlichen Abfällen ist er gesetzlich vorgeschrieben.
  • Nachlass – Der Nachlass ist das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten, die mit dem Tod einer Person auf die Erben übergehen.

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