Erbengemeinschaft
Kurz gesagt: Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Erben gemeinsam einen Nachlass erben; sie verwalten ihn gemeinsam bis zur Auseinandersetzung.
Hinterlässt eine Person mehrere Erben, bilden diese kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen aller Miterben, geregelt in den §§ 2032 ff. BGB. Kein Miterbe kann allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Die Verwaltung erfolgt gemeinschaftlich, für Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung genügt die Mehrheit, für Notmaßnahmen kann jeder Miterbe allein handeln.
Für eine Haushaltsauflösung heißt das: Verkauf, Entsorgung oder Verschenken von Hausrat sollte mit allen Miterben abgestimmt sein, am besten schriftlich. Wer ohne Zustimmung handelt, riskiert Streit und Schadenersatzansprüche. Praktisch hilft eine Wertgegenstandsliste und eine Vereinbarung, wer welche Erinnerungsstücke übernimmt.
Bei Uneinigkeit kann die Auseinandersetzung durch Teilungsvereinbarung oder notfalls gerichtlich erfolgen. Ein gemeinsamer Auftraggeber oder eine schriftliche Vollmacht der Miterben für einen Vertreter erleichtert die Beauftragung eines Betriebs. Seriöse Auflösungsbetriebe lassen sich die Berechtigung nachweisen, etwa per Erbschein oder Testament mit Eröffnungsniederschrift. Hinweis: Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Eine schriftliche Dokumentation aller Entscheidungen, etwa per E-Mail oder Protokoll, beugt späteren Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinschaft vor.
Rechtsgrundlage/Quelle: §§ 2032 ff. BGB
Verwandte Begriffe
- Nachlass – Der Nachlass ist das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten, die mit dem Tod einer Person auf die Erben übergehen.
- Erbschein – Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das die Erbfolge und die Erbquoten nachweist.
- Ausschlagung – Mit der Ausschlagung lehnt ein Erbe die Erbschaft ab; sie muss in der Regel innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.
- Nachlasspfleger – Ein Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt, um den Nachlass zu sichern und zu verwalten, wenn die Erben unbekannt sind oder noch nicht feststehen.
- Haushaltsauflösung – Eine Haushaltsauflösung ist die vollständige Räumung eines Haushalts mit Sortierung, Verwertung und Entsorgung des gesamten Inventars, meist nach Todesfall, Umzug ins Heim oder Auswanderung.
Weiter in der Praxis
- Volumen-Rechner: Menge in Kubikmetern schätzen
- Wertstoffhöfe nach Bundesland
- Ratgeber zu Kosten, Recht und Entsorgung