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Räumungsklage

Kurz gesagt: Die Räumungsklage ist die gerichtliche Klage des Vermieters auf Herausgabe einer Wohnung, meist nach wirksamer Kündigung und unterbliebener Rückgabe.

Mit der Räumungsklage verlangt ein Vermieter vom Mieter die Herausgabe der Wohnung, wenn der Mieter trotz wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses nicht auszieht. Häufige Anlässe sind Kündigungen wegen Zahlungsverzug oder Eigenbedarf. Ausschließlich zuständig ist nach § 29a ZPO das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.

Obsiegt der Vermieter, erhält er ein Räumungsurteil. Zieht der Mieter dennoch nicht aus, kann der Vermieter die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher beantragen. Das Gericht kann dem Mieter unter Umständen eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO gewähren. In Härtefällen kommt ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO in Betracht.

Für die Praxis bedeutet das: Eine Räumung darf nicht eigenmächtig durch den Vermieter erfolgen, auch nicht durch Wechseln des Schlosses oder Entrümpeln ohne Titel. Dies wäre verbotene Eigenmacht. Wer als Mieter oder Vermieter betroffen ist, sollte frühzeitig Beratung bei Mieterverein, Vermieterverband, Anwalt oder Sozialamt suchen. Räumungsfirmen werden erst nach Titel und im Rahmen der Vollstreckung tätig. Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung.

Rechtsgrundlage/Quelle: § 29a ZPO, §§ 721, 765a ZPO

Verwandte Begriffe

  • Zwangsräumung – Eine Zwangsräumung ist die durch den Gerichtsvollzieher vollstreckte Räumung einer Wohnung auf Grundlage eines Räumungstitels.
  • Berliner Räumung – Die Berliner Räumung beschränkt die Zwangsräumung auf die Besitzeinweisung des Vermieters; bewegliche Sachen des Mieters bleiben zunächst in der Wohnung.
  • Mietende – Das Mietende ist der Zeitpunkt, an dem ein Mietverhältnis rechtlich endet; spätestens dann muss die Wohnung geräumt und zurückgegeben sein.
  • Kaution – Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, die bei Wohnraum höchstens drei Nettokaltmieten betragen darf und nach Mietende zurückzuzahlen ist.
  • Messie-Syndrom – Messie-Syndrom ist ein umgangssprachlicher Begriff für krankhaftes Horten; fachlich spricht man von Hoarding-Störung, die professionelle und respektvolle Unterstützung erfordert.

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